Aber gern freiwillig einen Mundschutz
zu unserer aller Sicherheit
Der Bayerische Ministerrat hat die auf Grundlage des neuen Bundesinfektionsschutzgesetz beschlossen, ab dem 3. April 2022 nur noch so genannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen anzuwenden und von
weitergehende Maßnahmen (der so genannten Hotspotregelung) keinen Gebrauch zu machen, da diese nach Überzeugung Bayerns nicht rechtssicher anwendbar ist.
Es wird daher zum 3. April eine neue 16. Bayerische Infektionsschutz-maßnahmenverordnugn in Kraft treten, die bis vorerst 30. April gilt.
Folgene "Basisschutzmaßnahmen" werden darin vorgeschrieben:
Für Büchereien gilt daher: Sowohl der reguläre Ausleihbetrieb als auch Veranstaltungen oder Schulbesuche können ab dem 3. April ohne Auflagen durchgeführt werden.
Stand: 31.03.2022