Erhebliche Lockerungen ab 03. April

 

Aber gern freiwillig einen Mundschutz

zu unserer aller Sicherheit

 

Der Bayerische Ministerrat hat die auf Grundlage des neuen Bundesinfektionsschutzgesetz beschlossen, ab dem 3. April 2022 nur noch so genannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen anzuwenden und von weitergehende Maßnahmen (der so genannten Hotspotregelung) keinen Gebrauch zu machen, da diese nach Überzeugung Bayerns nicht rechtssicher anwendbar ist.

Es wird daher zum 3. April eine neue 16. Bayerische Infektionsschutz-maßnahmenverordnugn in Kraft treten, die bis vorerst 30. April gilt.

Folgene "Basisschutzmaßnahmen" werden darin vorgeschrieben:

  • Maskenpflicht (FFP2) nur noch in Einrichtungen, die gefährdete Personengruppen betreuen (wie Pflegeheime und Krankenhäuser) und im ÖPNV
  • Regelmäßige Testungen in Schulen
  • Testpflicht für Besucher und Beschäftigte in Einrichtungen, die gefährdete Personengruppen betreuen
  • Allgemeine Hygienemaßnahmen (Abstand, Tragen medinizscher Masken, allgemeine Hygienekonzepte) werden empfohlen, sind aber freiwillig

Für Büchereien gilt daher: Sowohl der reguläre Ausleihbetrieb als auch Veranstaltungen oder Schulbesuche können ab dem 3. April ohne Auflagen durchgeführt werden.

 

Stand: 31.03.2022

 

Die Bücherei in Corona-Zeiten

Es lief prima an unserem ersten Öffnungstag. Nur ganz kurz musste jemand draußen warten. Alle waren rücksichtsvoll. Vielen Dank.